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   VG Minden, 24.01.2003 - 5 K 334/02   

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https://dejure.org/2003,67008
VG Minden, 24.01.2003 - 5 K 334/02 (https://dejure.org/2003,67008)
VG Minden, Entscheidung vom 24.01.2003 - 5 K 334/02 (https://dejure.org/2003,67008)
VG Minden, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 5 K 334/02 (https://dejure.org/2003,67008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit sowie einer aktuellen Bebaubarkeit eines Grundstücks als Voraussetzungen für die Erhebung von Wasser- und Kanalanschlussbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2001 - 15 A 5184/99

    Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VG Minden, 24.01.2003 - 5 K 334/02
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.02.1998 - 15 A 6436/96 -und Urteil vom 30.10.2001 - 15 A 5184/99 - ZMR 2002, 313.

    Eine solche Annahme erscheint zwar mit Blick auf den zweiten Leitsatz zum Urteil des OVG NRW vom 25.09.2001 a.a.O. sowie auf den 5. Leitsatz zum Urteil vom 30.10.2001 a.a.O. nahe liegend, da das OVG die Bebaubarkeit allein wegen des tatsächlichen Fehlens einer bauplanungsrechtlich vorgesehenen Erschließungsanlage bzw. einer erforderlichen Baulast verneint.

    Eine Abweichung von der Entscheidung des OVG NRW vom 30.10.2001 a.a.O. würde dies nicht bedeuten; denn wie aus dem Leitsatz 5 zu diesem Urteil hervorgeht, verhält sich die Entscheidung nicht zu einem Fall von Eigentümeridentität, sondern zu einem Fall von Drittbeteiligung an der noch notwendigen Baulast.

    mag daher gelten, dass in solchen Fällen die aktuelle Bebaubarkeit bereits vor Baulasteintragung zu bejahen ist, weil dann die Inanspruchnahme der öffentlichen Erschließungsanlagen (Straße, Kanalisation, Wasserleitung) und damit die Bebauung seines Grundstücks in Wahrheit "nur noch vom Willen des Grundstückseigentümers abhängt" (OVG NRW, Urteil vom 30.10.2001 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2001 - 15 A 3850/99

    Kanalanschlussbeitrag und verkehrsmäßiger Erschließung

    Auszug aus VG Minden, 24.01.2003 - 5 K 334/02
    vgl. Beschlüsse vom 24.07.1997 - 15 A 687/95 - und 09.06.2000- 15 4756/96 - und Urteil vom 25.09.2001 - 15 A 3850/99 -ZMR 2002, 312.

    Eine solche Annahme erscheint zwar mit Blick auf den zweiten Leitsatz zum Urteil des OVG NRW vom 25.09.2001 a.a.O. sowie auf den 5. Leitsatz zum Urteil vom 30.10.2001 a.a.O. nahe liegend, da das OVG die Bebaubarkeit allein wegen des tatsächlichen Fehlens einer bauplanungsrechtlich vorgesehenen Erschließungsanlage bzw. einer erforderlichen Baulast verneint.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1995 - 15 A 890/90

    Ermessen eines Satzungsgebers; Abgabenrechtliche Regelungen

    Auszug aus VG Minden, 24.01.2003 - 5 K 334/02
    Das gilt nach den dazu in ständiger Rechtsprechung vgl. OVG NRW, Urteil vom 24.10.1995 - 15 A 890/90 - m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1995 - 15 A 3408/92

    Baulasterklärung; Entwässerungsanlage; Bildung wirtschaftlicher

    Auszug aus VG Minden, 24.01.2003 - 5 K 334/02
    Es mag sich nun zwar so verhalten, dass sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes " ", dessen hier interessierende Festsetzung für die Flurstücke 1595, 1601 und 1608 in ihrer Wirksamkeit von den Beteiligten nicht in Frage gestellt worden ist und die deshalb das Gericht als wirksames Recht zugrundelegt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 24.10.1995 - 15 A 3408/92 - m.w.N.
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

    Auszug aus VG Minden, 24.01.2003 - 5 K 334/02
    Allerdings wird für das Erschließungsbeitragsrecht, soweit es dort ebenfalls um die aktuelle Bebaubarkeit und dabei um die Frage nach dem Erschlossensein eines Grundstücks i.S.d. § 133 Abs. 1 BauGB geht, in gefestigter Rechtsprechung für Fälle, in denen es wie z.B. bei Identität des Eigentums an einem Anlieger- und Hinterliegergrundstück in der Hand des Eigentümers liegt, die Bebaubarkeit durch die dafür tatsächlich und/oder rechtlich notwendigen Maßnahmen selbst herbeizuführen, die Auffassung vertreten, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.1993 - 8 C 35.92 - BVerwGE 92, 157 und Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 17 Rdnr. 78.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.1997 - 15 A 687/95

    Bebauungsplan; Überplante Fläche; Beitragsberechnung; Planmäßige Erschließung

    Auszug aus VG Minden, 24.01.2003 - 5 K 334/02
    vgl. Beschlüsse vom 24.07.1997 - 15 A 687/95 - und 09.06.2000- 15 4756/96 - und Urteil vom 25.09.2001 - 15 A 3850/99 -ZMR 2002, 312.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1998 - 15 A 6436/96

    Zahlungspflicht von Kanalanschlußbeiträgen

    Auszug aus VG Minden, 24.01.2003 - 5 K 334/02
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.02.1998 - 15 A 6436/96 -und Urteil vom 30.10.2001 - 15 A 5184/99 - ZMR 2002, 313.
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